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Das neue Umweltschadensgesetz und seine Einbettung in das Umwelthaftungsrecht
Bekanntlich hat „Europa“ auf dem Feld des Umweltrechts weitreichende Gesetzge-bungskompetenzen. Denken Sie nur an die FFH-Richtlinie oder die Vogelschutzricht-linie, von deren Auswirkungen kaum ein bayerischer Gewinnungsbetrieb verschont blieb. Am 30. April 2004 erließen das Europäische Parlament und der Rat der EU die Um-welthaftungsrichtlinie1, deren Ziel es ist, auf der Grundlage des Verursacherprinzips einen Rahmen für die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umwelt-schäden zu schaffen. Zur Umsetzung dieser Richtlinie erließ der Bund am 14.05.2007 das Umweltscha-densgesetz2, das am 14.11.2007 in Kraft trat. Es behandelt die Vermeidung und Sanie-rung von Schäden an Wasser, Boden und Natur. Bevor ich Ihnen
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